CDU steht an Seite der Kommunen: Nachtragshaushalt im Land kommt

11. Okt. 2025

Die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden spitzt sich dramatisch zu. Als Stadträtin in Baden-Baden erlebe ich täglich, was das bedeutet: Kommunale Haushalte geraten immer mehr in Schieflage. Die Einschnitte, die daraus folgen, treffen die Menschen direkt – sei es durch Einschränkungen bei sozialen Angeboten, Investitionen in die Infrastruktur oder anderen wichtigen Bereichen. Spätestens bei der Aufstellung der Haushalte für das kommende Jahr werden diese Auswirkungen in noch mehr Kommunen und Kreisen spürbar sein.

Umso wichtiger ist es, dass jetzt gehandelt wird. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden wurde ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Kommunen gezielt zu entlasten. Mit einem pragmatischen Nachtragshaushalt soll ermöglicht werden, dass zwei Drittel des Sondervermögens des Bundes direkt in die baden-württembergischen Kommunen fließen, insgesamt 8,75 Milliarden Euro. Kein anderes Bundesland will einen so großen Anteil an seine Städte und Gemeinden weitergeben. Besonders wichtig: Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel vor Ort einsetzen werden.

Darüber hinaus stellt das Land Baden-Württemberg den Kommunen in diesem und im nächsten Jahr zusätzliche 550 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG) zur Verfügung. Beim Bundesteilhabegesetz und dem Inklusionsausgleichsgesetz unterstützt das Land die Kommunen für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen Euro, bei den Schulbegleitungen an den SBBZ einmalig mit 47 Millionen Euro. Auch bei der Ganztagsbetreuung gibt es Unterstützung, 68 % der Betriebskosten werden vom Land übernommen. Diese Maßnahmen zeigen: Die CDU ist die Partei der Kommunen. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu erhalten und die Handlungsfähigkeit vor Ort zu sichern.

Ein besonderer Dank gilt Landes- und Fraktionsvorsitzendem Manuel Hagel MdL sowie dem finanzpolitischen Sprecher Dr. Albrecht Schütte MdL, die sich gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden für diese Entlastungen stark gemacht haben. Die Herausforderungen, vor denen unsere Städte und Gemeinden stehen, sind groß. Doch wir sind überzeugt: Gemeinsam können wir die Zukunft unserer Kommunen gestalten.

 

Fakten zur Unterstützung der Kommunen in Baden-Württemberg

  • Zwei Drittel des Sondervermögens des Bundes für die Infrastruktur – insgesamt 8,75 Milliarden Euro – sollen direkt an die Kommunen in Baden-Württemberg fließen
  • 550 Millionen Euro zusätzliche Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG) in den Jahren 2025 und 2026
  • 175 Millionen Euro einmalige Unterstützung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Inklusionsausgleichsgesetzes
  • 47 Millionen Euro Entlastung bei den Kosten für Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
  • Das Land übernimmt 68 % der Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Bis 2030 stellt das Land dafür über 600 Millionen Euro bereit. Ab 2030 erfolgt eine an den tatsächlichen Kosten orientierte Förderung

 

Weitere Hintergründe und Stimmen: Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2025  KLICKEN