Die Fraktionen von Grünen und CDU im Landtag von Baden-Württemberg bringen heute gemeinsam ein Corona-Soforthilfeausgleichsgesetz auf den Weg. Ziel ist es, Empfänger der frühen Corona-Soforthilfe des Landes (Richtlinie Soforthilfe bis 7. April 2020), die zu Rückzahlungen herangezogen wurden, fair und rechtssicher zu entlasten. Anlass für den Handlungsbedarf des Parlaments ist allen voran die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der für Bewilligungen aus der Frühphase der Pandemie rechtliche Unklarheiten festgestellt hat.
Die Landtagsabgeordnete Cornelia von Loga (CDU) erklärt dazu: „Viele Betriebe, Selbständige und Familienunternehmen im Wahlkreis haben in der Pandemie schnell und verantwortungsvoll gehandelt und später Rückforderungen akzeptiert, obwohl die Rechtslage unklar war. Dass wir jetzt eine tragfähige gesetzliche Lösung schaffen, um entstandene Ungerechtigkeiten zu beheben, ist richtig und notwendig. Das Gesetz steht für Klarheit, Fairness und Verlässlichkeit und sorgt für einen geordneten Abschluss eines schwierigen Kapitels.“
Das nun eingebrachte Gesetz gilt ausschließlich für Rückzahlungen auf Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg, die auf Grundlage der Richtlinie vom 22. März 2020 bewilligt wurden – also in der besonders frühen Phase der Pandemie. Spätere Programme ab dem 8. April 2020 sind ausdrücklich nicht erfasst. Für die erfassten Fälle wird ein eigenständiger Ausgleichsanspruch geschaffen, der Rückzahlungen sowie festgesetzte Erstattungs- und Zinsforderungen berücksichtigt, ohne die Bestandskraft früherer Bescheide aufzuheben.
In der Pandemie musste der Staat unter enormem Zeitdruck handeln. Jetzt geht es darum, mit den Folgen dieser Ausnahmesituation fair umzugehen und Verantwortung zu übernehmen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, für Handwerker, Handel, Gastronomie und viele Familienbetriebe geht es hier um dringend benötigte Liquidität und nicht selten um das eigene Lebenswerk. Mit diesem Gesetz schaffen wir einen fairen Ausgleich und zeigen den Menschen, dass sie sich auf die Politik verlassen können.
Das Gesetz soll nun im Landtag zügig beraten und beschlossen werden. Das Parlament ist dabei auch nach der offiziell letzten Sitzungswoche voll arbeits- und handlungsfähig und wird den Gesetzgebungsprozess zeitnah abschließen.
Die Antragstellung für die Ausgleichszahlung wird vom federführenden Wirtschaftsministerium aufgesetzt und digital erfolgen. Laufende Rückforderungsverfahren werden bis zur Entscheidung über diesen Antrag ausgesetzt. Über die weiteren Schritte und den Start des Antragsverfahrens wird rechtzeitig informiert, so von Loga abschließend.
